Der Wirkungsgrad von Photovoltaik-Modulen hat nicht unmittelbar was mit der Wattleistung des jeweiligen Moduls zu tun, sondern beschreibt das Verhältnis von auftreffender Sonnen-Lichtenergie auf das Modul zur nutzbaren Energie(Strom).
Der Wert der nutzbaren Energie wird in Prozent angegeben und gibt an, wieviel Strom der auftreffenden Sonnenenergie von der Photovoltaikanlage verwendet werden kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt auf die Wirkungsgrade macht sich bei den 2 wichtigsten Modultypen bemerkbar und ist einer der größten Qualitätsindikatoren.
Aufgrund ihrer einheitlichen Struktur erzielen monokristalline Photovoltaikmodule mit ihren Solarzellen deutlich höhere Wirkungsgrade von bis 27,3 % Effizienz (z.B. vom Hersteller Longi).
Polykristalline Photovoltaikmodule erreichen im Vergleich zu gleichen Sonneneinwirkungen „nur“ zwischen 12 und 20 % Effizienz.
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Zählerschrank neu oder braucht es für der Installation einer Photovoltaikanlag einen neuen Zählerschrank?
Eine Photovoltaikanlage kann und soll in der Regel überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, für den der Betreiber der Anlage eine staatliche Entlohnung (Einspeisevergütung) über den Zeitraum von 20 Jahren(plus das laufendes Kalenderjahr der Inbetriebnahme) erhält.
Dies ist ein wichtiger Bestandteil und bedarf entsprechender Voraussetzungen in dem zu integrierenden Zählerschrankes.
Denn jede Kilowattstunde, die eingespeist wird, muss genau gemessen werden und gezählt werden. Dies erfolgt über einen geeichten und zugelassenen Einspeisezähler.
Ebenso muss ein Verbrauchszähler installiert sein, der den Strom der aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wurde gemessen und gezählt werden.
Bei Photovoltaikanlagen die vorrangig den selbst produzierten Strom dezentral(also an dem Ort an dem der Strom auf produziert wurde) nutzen wollen und nur den überschüssigen nicht verwendeten Strom einspeisen wollen wird ein sogenannter Zweirichtungszähler installiert.
Hier muss zwingend auf die Einhaltung der Schutzrichtlinien DIN VDE 0100-712 geachtet werden was zum Bsp auch verpflichtet das entsprechende Hinweisschilder am Zählerschrank deutlich und sichtbar angebracht werden.
Darüber hinaus müssen entsprechend der Photovoltaikanlagengröße, freie und bebaubare Hutschienen zum installieren der notwendigen Absicherungen vorhanden sein.
Sollte auch ein Speichersystem in der jeweiligen Anlage installiert werden, so muss auch hierfür zwingend ein entsprechender Platz für die Absicherungen vorhanden sein.
SLS-Schalter (Selektiverleistungsschutzschalter) und ein Überspannungsschutz-Schalter muss ebenso installiert sein.
Last gut Not legst…das APZ Bereich/Feld (Abschlusspunkt Zählerplatz.
Das APZ Feld wird aktuell beim jeder NEU-Installations eines Zählerschranks laut geltenden DIN VDE-AR-N 410 gefordert.
Dieses dient als Schnittstelle/Router zum jeweiligen Netzbetreiber um bei Bedarf den Zähler über das Internet digital auslesen zu können.
Bestands-Zählerschränke, die ohne APZ-Feld installiert sind, müssen beim Installieren einer Photovoltaikanlage das APZ-Feld nachrüsten sofern der dafür notwendige Platz zur Verfügung steht.
Alternativ müssen Anlagenbetreiber den Zählerschrank komplett nach den aktuell geltenden VDE-Richtlinien erneuern oder einen zusätzlichen Zählerschrank installieren der die vorausgesetzten Bedingungen erfüllt. Der Bestandszählerschrank bleibt in diesem Fall bestehen und wird zur Unterverteilung.
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