Die Energiewende schreitet weiter voran, und mit ihr kommen immer mehr Anreize für Hausbesitzer und Unternehmen, auf erneuerbare Energien zu setzen. Eine der bedeutendsten finanziellen Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ist die Steuerbefreiung, die ab 2025 noch weiter ausgeweitet wird. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat darauf hingewiesen, dass ab dem kommenden Jahr die Steuerbefreiung für PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt (kW) für sämtliche Gebäudearten gelten wird. Doch was bedeutet das konkret für private und gewerbliche Anlagenbetreiber?
1. Keine Einkommen- und Gewerbesteuer für kleine PV-Anlagen
Bereits seit 2022 sind Besitzer kleiner PV-Anlagen weitgehend von steuerlichen Pflichten entlastet. Das bedeutet, dass keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer für die Einspeisung des erzeugten Stroms gezahlt werden muss. Die als „klein“ geltenden Anlagen sind dabei solche mit einer Bruttonennleistung laut Marktstammdatenregister von maximal 30 kW pro Wohneinheit.
Bis Ende 2024 galt diese Steuerbefreiung jedoch nicht für alle Gebäudearten. Besonders bei Mehrfamilienhäusern gab es eine niedrigere Grenze von 15 kW je Wohneinheit. Mit der Neuregelung ab 2025 wird die Steuerbefreiung für alle Gebäudearten, darunter auch Gewerbeimmobilien, ausgeweitet. Diese Änderung bringt eine deutliche finanzielle Entlastung für private und gewerbliche Investoren in Photovoltaik.
Auch kleinere Solaranlagen, wie Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen, profitieren von dieser Regelung. Damit wird es für Haushalte noch attraktiver, sich mit eigenem Solarstrom zu versorgen und so Energiekosten zu sparen.
2. Umsatz-Steuerbefreiung für Erwerb und Installation
Ein weiterer wichtiger Vorteil für Betreiber von PV-Anlagen besteht in der Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf und der Installation. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen und zugehörige Batteriespeicher ein Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass beim Erwerb und der Installation keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
Diese Regelung gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen:
Die Photovoltaik-Anlage muss sich auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder anderen gemeinnützigen Gebäuden befinden.
Die im Marktstammdatenregister gelistete installierte Leistung darf 30 kW nicht überschreiten.
Durch diese Umsatzsteuerbefreiung wird die Investition in Photovoltaik-Anlagen deutlich günstiger, wodurch sich die Amortisationszeit der Anlagen verkürzt. Dies kann ein zusätzlicher Anreiz für Hausbesitzer und Unternehmen sein, auf Solarenergie umzusteigen.
3. Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine möglich
Früher mussten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen für steuerliche Fragen oft einen Steuerberater hinzuziehen. Seit dem Steuerjahr 2022 dürfen Lohnsteuerhilfevereine, wie die VLH, Mitglieder mit kleinen Solaranlagen beraten und deren Einkommensteuererklärung übernehmen. Das bedeutet für viele Betreiber eine erhebliche Erleichterung, da sie auf eine kostengünstigere Alternative zur klassischen Steuerberatung zurückgreifen können.
Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen:
Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuerjahreserklärungen übernehmen.
Betreiber von kleinen PV-Anlagen müssen sich selbst um die Umsatzsteuererklärung kümmern oder einen Steuerberater hinzuziehen.
Trotz dieser Einschränkungen stellt die Möglichkeit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine eine wichtige Unterstützung für viele private Betreiber dar, die bislang mit steuerlichen Fragen rund um ihre Solaranlage auf sich allein gestellt waren.
Fazit: Große Erleichterung für Photovoltaik-Betreiber
Die steuerlichen Erleichterungen für Photovoltaik-Anlagen sind ein wichtiger Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Ausweitung der Steuerbefreiung auf sämtliche Gebäudearten ab 2025 erleichtert den Zugang zu Solarstrom sowohl für private Haushalte als auch für Gewerbebetriebe.
Die Umsatzsteuerbefreiung für Erwerb und Installation macht die Anschaffung von PV-Anlagen weiterhin attraktiv, und die Möglichkeit der steuerlichen Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine bietet zusätzliche Unterstützung für Betreiber.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich immer mehr Menschen für eine Photovoltaik-Anlage entscheiden und so aktiv zur Energiewende beitragen können. Wer also über eine Investition in eine PV-Anlage nachdenkt, kann ab 2025 von noch besseren steuerlichen Rahmenbedingungen profitieren.